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Steuerberatung ist unser täglich Brot

Wir sprechen kein Fach-Chinesisch und auch kein Latein, Böhmische Dörfer bauen wir auch keine – wir sprechen die Sprache die Sie verstehen. Verständlich und anschaulich erläutern wir Ihnen Ihre Auswertungen und Steuererklärungen zum Beispiel an Hand einer Beamer-Präsentation.

Steuerrelevante Themen und Gesetzänderungen greifen wir auf und informieren Sie in regelmäßigen Abständen mit unserem Newsletter.

Einkommenssteuer

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Steuer mit dem höchsten Aufkommen (21,564 Mrd. Euro). Unterformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer (regelmäßig monatlich einbehalten), die Kapitalertragsteuer (bei Kapitalerträgen) und der zugehörige Solidaritätszuschlag.

Einkommensteuerpflichtig sind alle Menschen, die sich länger als ein halbes Jahr in Deutschland aufhalten. Alter und Staatsangehörigkeit spielen hierbei keine Rolle. So kann es sein, dass ein Kind mit Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig ist.

Die Einkommensteuer besteuert die sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, nichtselbständige Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und sonstige Einkünfte wie zum Beispiel Renten

Unser Leistungsangebot:

  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Private und betriebliche Steuererklärungen
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • Jahresabschluss und Erläuterungen
  • Buchführung
  • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Erbschaftssteuer

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer mit ernormem Wachstum (Steueraufkommen 1980: 519 Mio. EUR, 2002: 3,020 Milliarden EUR). Sie stellt einen hohen Beratungsaufwand dar, ist aber planbar und kennt viele Freibeträge in den verschiedenen Steuerklassen.

Mein Ziel: alle Möglichkeiten für Sie auszuschöpfen, um die geringste Belastung durch die Erbschaftsteuer zu erreichen. Sollten Sie hier einen Handlungsbedarf sehen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Unter die Körperschaftsteuer fallen alle Kapitalgesellschaften. Das sind im Wesentlichen die Gesellschaftsformen GmbH, die AG und seit kurzer Zeit auch die englische Limited. Umgangssprachlich wird die Körperschaftsteuer auch als die „Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften“ bezeichnet.

Unser Leistungsangebot:

  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Jahresabschluss und Erläuterungen
  • Buchführung
  • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung bei Gründungen
Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Kaum eine Steuer stand seit ihrer Einführung so dauerhaft in der Diskussion wie die Gewerbesteuer. Der gewerbliche Unternehmer und seine Interessenvertreter schimpften lautstark und forderten immer wieder die Abschaffung – die Kommunen hätschelten und umsorgten ihre Einnahmequelle mit aller nur möglichen Zuneigung.

Seit vergangenem Jahr ist es ruhiger geworden. Insbesondere die Gewerbetreibenden sehen Teile ihrer Forderungen durch das Anrechnungsverfahren erfüllt. Umso mehr plagt Städte und Gemeinden die Angst vor dem völligen Wegfall der GewSt.

Aber, noch scheint uns die Steuer erhalten zu bleiben, auch wenn ihre Bedeutung zunehmend abnimmt. So wurde vor einigen Jahren die Gewerbekapitalsteuer endgültig abgeschafft. Seit dem Jahr 2001 ermöglicht das Steuersenkungsgesetz die Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Zum größten Teil fließt sie den Gemeinden zu und stellt häufig die größte Einnahmequelle dar. 2002spülte sie 23.489 Mrd. EUR in die öffentlichen Gemeindekassen. Aus den erwirtschafteten Erträgen von Unternehmen berechnet sich der Steuermessbetrag.

Diesen leitet das Finanzamt an die jeweilige Gemeinde oder Stadt weiter. Mittels des Hebesatzes berechnet diese die Gewerbesteuer und erteilt Ihnen den Bescheid.

Unser Leistungsangebot:

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  • Private und betriebliche Steuererklärungen
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • Jahresabschluss und Erläuterungen
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  • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Seit geraumer Zeit spürt der Gesetzgeber, dass mit Hilfe des Umsatzsteuer-Gesetzes erheblicher Missbrauch betrieben wird. Um dies zu beenden, wird sich das Umsatzsteuergesetz in den nächsten Jahren voraussichtlich erheblich ändern.

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörde der Länder haben die im Jahr 2003 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehr-Ergebnis von 1.8 Mrd. EUR geführt. Dies entspricht 99.931 Sonderprüfungen.

Wenn keine Steuerbefreiung besteht, wird der Umsatz besteuert. Zu den Umsätzen zählen Lieferungen (z.B. Warenverkäufe), sonstige Leistungen (z.B. Reparaturarbeiten, Beratungsleistungen), innergemeinschaftliche Erwerbe (z.B. Warenbezüge aus EG-Staaten) und der Eigenverbrauch.

In welchem Intervall Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, richtet sich nach den Umsätzen des vergangenen Jahres. Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Über eventuelle Risiken und Probleme berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.