Corona-Pandemie Unterstützung

Die Bundesregierung unterstützt Soloselbstständige, Unternehmen und Einrichtungen, die von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen.
Beantragt wird die Überbrückungshilfe über uns - zuständig hierfür ist die Kanzleileitung Nicole Hartmann, Kerstin Schott und Thomas Eckes.
Diese prüfen Umsatzeinbrüche sowie fixe Kosten und stellen die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform.
Informieren Sie sich gerne näher bei uns rundum das Thema Corona-Hilfen.

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